Es ist wahr! Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird eine beschlossene Änderung der Hausordnung umgesetzt:
Keine private Nutzung von Handy, Smartphone & Co. auf dem gesamten Schulgelände!
Das Smartphone der Schülerinnen und Schüler darf auf dem gesamten Schulgelände,
inklusive des Schulgebäudes natürlich, nicht in Erscheinung treten, weder optisch noch akustisch.
Das Ziel eine Schule ohne private Nutzung des Smartphones zu sein, ist gut begründet:
- Das Smartphone lenkt und hält ab vom Lernen – nicht nur den Träger, auch alle anderen in der Nähe.
- Das Smartphone birgt bei unkontrollierter Nutzung ein hohes Suchtpotenzial.
- Das Smartphone ist nicht selten die Quelle oder das Werkzeug von Konflikten.
- Es ist nicht notwendig, über den Schultag hinweg das Smartphone bei sich zu tragen.
Der Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung hängt nicht zuletzt vom Willen aller Beteiligten ab.
Und nur zur Beruhigung: Das Mitführen eines (ausgeschalteten) Smartphones in der Tasche ist natürlich erlaubt.


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